erfolgt mündlich
Antragsteller*in: | Landesvorstand Grüne Jugend Sachsen-Anhalt (dort beschlossen am: 09.06.2023) |
---|---|
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 09.06.2023, 22:07 |
Antragsteller*in: | Landesvorstand Grüne Jugend Sachsen-Anhalt (dort beschlossen am: 09.06.2023) |
---|---|
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 09.06.2023, 22:07 |
Die GJ LSA stellt sich folgende Aufgaben:
§6 Landesvorstand
Die GRÜNE JUGEND Sachsen-Anhalt gibt sich ein Finanzordnung. Diese wird von der
LMV mit einfacher Mehrheit beschlossen.
Alle Gremien und Delegationen der GJ LSA müssen mindestens zur Hälfte aus
FLINTA*- Personen bestehen (steht für Frauen, lesbische, inter, nicht-binäre,
trans* und agender Personen). Findet sich keine FLINTA*-Person für einen
FLINTA*-Platz, so wird ein FLINTA*- Forum abgehalten. Dabei beraten sich die
stimmberechtigten FLINTA*-Personen des jeweiligen Gremiums. Das FIT*-Statut des
Bundesverbandes findet Anwendung.
Bis zur Einführung einer Landesschiedsordnung und einem Landesschiedsgericht ist
das Bundesschiedsgericht Eingangsinstanz. Die Satzung trat am Tage ihrer
Beschlussfassung auf der LMV am 25.03.2017 in Magdeburg in Kraft. (Zuletzt
geändert auf der LMV 12. und 13.11.2022 in Magdeburg)
erfolgt mündlich
Kommentare