Veranstaltung: | 2. Landesmitgliederversammlung 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 4.2. Inhaltliche Anträge |
Antragsteller*in: | Luca Salis (KV Halle) |
Status: | Eingereicht |
Antragshistorie: | Version 2 |
A8NEU: EU-ASYLRECHTSREFORM STOPPEN!
Antragstext
Am 8. Juni hat Innenministerin Nancy Faeser im EU-Ministerrat dem
Kommissionsvorschlag zur Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems im
Namen der Bundesregierung zugestimmt.
Damit bedarf es nun noch der Zustimmung des EU-Parlaments im Trilog, um die
Reform final zu verabschieden.
Die Reform sieht insbesondere vor, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung
von Staaten als sogenannte „sichere Drittstaaten“ gesenkt werden, dass
Asylsuchende trotz Anspruch auf Asyl einfacher abgeschoben werden können und
dass Geflüchtete vor den EU-Außengrenzen praktisch inhaftiert werden können, um
zu verhindern, dass sie nach Europa kommen.
Die neue Drittstaatenregelung führt dazu, dass auch Staaten, welche die Genfer
Flüchtlingskonvention – das wichtigste Völkerrechtliche Abkommen zum Schutz
Geflüchteter – nicht unterzeichnet haben oder solche, die lediglich in einzelnen
Gebieten die Voraussetzungen erfüllen, als „sichere Drittstaaten“ deklariert
werden können. Dabei sind schon heute Länder wie Tunesien als „sichere
Drittstaaten“ anerkannt aus denen immer wieder Berichte über massive
systematische Menschenrechtsverletzungen gegenüber Geflüchteten kommen.
Außerdem sollen Geflüchtete mit Anspruch auf Asyl diese nicht mehr geltend
machen können, wenn sie zuvor auf ihrer Flucht durch ein als „sicher“
deklariertes Land gekommen ist. Dadurch wird es vielen Schutzbedüftigen
unmöglich in Europa Schutz zu suchen. Zudem sollen auch Abschiebungen in
„sichere“ Drittstaaten möglich werden. Dafür sollen mit diesen Abkommen ähnlich
dem „Flüchtlingsabkommen“ zwischen Deutschland und Türkei geschlossen werden,
wodurch sich die EU von diesen extrem abhängig macht und die Wahrscheinlichkeit
der Durchsetzung von Menschenrechtsstandards schmälert.
Um zu verhindern, dass Geflüchtete in die EU kommen, sieht die Reform ferner
vor, dass gefängnisähnliche „Asylzentren“ nahe der EU-Außengrenzen aufgemacht
werden. Dort sollen die Asylsuchenden über Wochen inhaftiert werden können, um
ihre Identität zu klären und sie abschieben zu können, bevor sie EU-Gebiet
erreichen konnten.
Diese Regelungen stehen in einem eklatanten Widerspruch zu den Grundwerten der
Grünen Jugend Sachsen-Anhalt und unserer Mutterpartei. Geflüchtete – Menschen,
die ihre Heimat verlassen mussten und dafür in vielen Fällen ihr Leben aufs
Spiel gesetzt haben – werden wie kriminelle behandelt und
Menschenrechtsverletzungen ausgeliefert. Das Menschenrecht auf Asyl tritt hinter
machtpolitische Interessen zurück. Es steht in unserer Pflicht, alle
Möglichkeiten auszuschöpfen, um diese Reform zu verhindern.
Als Grüne Jugend Sachsen-Anhalt verurteilen wir die EU-Asylrechtsreform sowie
die Zustimmung der Bundesregierung und insbesondere der Grünen Minister*innen,
die diesen Beschluss erst möglich machte.
Wir unterstützen zudem Bündnisse und Aktionen, welche auf die Verhinderung der
Reform abzielen und bringen uns aktiv bei ihnen ein. Gleichzeitig nutzen wir
unsere Möglichkeiten innerhalb der Grünen Partei, um auf eine Ablehnung des GEAS
im Trilog (durch das EU-Parlament) hinzuwirken.
Wir setzen uns für eine humane Migrations- und Geflüchtetenpolitik ein, die den
Schutz von Menschenrechten über geopolitische Interessen stellt.
Begründung
Erfolgt mündlich.
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